Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden an der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts ISEK mit vorbereitender Untersuchung VU nach § 141 BauGB beteiligt. Aufgrund der Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen an den Planungen. Die Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei den weiteren Planungen beachtet.
Auf Grundlage des städtischen Entwicklungskonzeptes ISEK wird das bestehende Sanierungsgebiet „Altstadt“ erweitert. Neu hinzu zum Sanierungsgebiet kommen die Bereiche Bahnhof und Bahnhofsstraße, Walkstraße und Friedhof und das Gebiet „Im Moos“ – „Zur Hofmark“. Der Gundelfinger Stadtrat beschloss auf Grundlage des § 142 die Erweiterung und Änderung des Sanierungsgebietes „Altstadt“.
Die Satzung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.