Reservegaskraftwerk

In der Stadtratssitzung vom 01.02.16 wurden die letzten Stellungnahmen und Einwendungen zum Thema Reservegaskraftwerk vom Gundelfinger Stadtrat behandelt.

 

Aus den Abwägungen während der Stadtratssitzung vom 10.12.15 ergaben sich Änderungen im Vergleich zum Stand der Planfassung vom 19.05.15. Aus diesem Grund haben die Gundelfinger Räte beschlossen, eine erneute Auslegung der Bauleitplanung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Da die Grundzüge der Planung jedoch nicht berührt worden waren, galten folgende Einschränkungen:

 

  • Stellungnahmen durften nur zur geänderten Inhalten der Bauleitplanung abgegeben werden
  • Die Dauer der ortsüblichen Bekanntmachung wurde nicht verkürzt
  • Die Einholung der Stellungnahmen wurde nur auf berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beschränkt

 

Die Stellungnahmen wurden in der Sitzung vom 01.02.16 abgewägt und zur Kenntnis genommen. Daraufhin beschlossen die Stadträte Gundelfingens die 7. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Gundelfingen und den Bebauungsplan „Sondergebiet Reservekraftwerk und Stromspeicheranlage mit Batterien“ jeweils mit Planstand vom 01.02.16.

 

Die Verwaltung der Stadt Gundelfingen legt Beides dem Landratsamt Dillingen zur Genehmigung vor. Nach Erteilung der Genehmigung wird dies ortsüblich bekannt gemacht.